
Die Union ist bei dieser Frage ohnehin nicht konsistent - denn auch unter der von der Union mitgetragenen vorherigen Rechtsordnung wurden schon 80 % der Einbürgerungen unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit / Mehrstaatigkeit vorgenommen. Fragen Sie dazu also am besten die zuständigen Abgeordneten der Unions-Fraktion.