Frage von Andrii S. • 23.09.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 13.11.2024
Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.
©Max Neudert
Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist aber generell als Ausnahme gedacht, sodass die Anforderungen hier sehr hoch sind.
Für mich steht fest: Grenzkontrollen können keine Dauerlösung sein.
Entsprechend darf sich Israel gegen die Bedrohung der terroristischen Hamas und anderer Akteure in der Region, die das Land weiterhin jeden Tag angreifen, zur Wehr setzen und seine Geiseln befreien.