Hakan Demir
Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie und Ihre Familie Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, steht das einer Einbürgerung erst einmal entgegen. Bei anderen Sozialleistungen ist dies nicht der Fall.

Hakan Demir
Antwort 17.12.2024 von Hakan Demir SPD

Für die SPD ist klar: Es wird kein Zurück geben bei der Staatsangehörigkeitsreform. Wir haben die doppelte Staatsangehörigkeit eingeführt und sie bleibt bestehen, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Hakan Demir
Antwort 20.12.2024 von Hakan Demir SPD

Es ist auch bei Arbeitslosigkeit weiterhin möglich, eingebürgert zu werden. Es ist aber richtig, dass die Behörde vor Ort dies im konkreten Einzelfall prüfen muss und ich Ihnen daher kein generelles Ja oder Nein mitteilen kann.

Hakan Demir
Antwort 12.12.2024 von Hakan Demir SPD

Das LEA hat alle offenen Einbürgerungsanträge - insgesamt 40.000 - von den Bezirksämtern übernommen und digitalisiert diese. Dies benötigt sehr viel Zeit - dann aber können die Anträge schneller bearbeitet werden. Neue Anträge sind sofort digitalisiert, deswegen geht es hier schneller. Nichtsdestotrotz ist das lange Warten eine missliche Situation.

Hakan Demir
Antwort 11.12.2024 von Hakan Demir SPD

Ich kann Ihnen auf jeden Fall versichern: die SPD steht zu der Reform.