Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nasraldin I. •

Hallo, Nasraldin I. ist mein Name, Ich schreibe Ihnen bezüglich der Einbürgerung.

Es geht um meinen Vater, der seit über 8 Jahren in Deutschland lebt und möchte gern eingebürgert werden.
Wir hatten heute die Beratung bei der Ausländerbehörde. Und wurde gesagt, dass mein Vater alle Voraussetzungen erfüllt, bis auf den Lebensunterhalt. Mein Vater ist sehr krank und hat eine Behinderungsgrad von 80 und ist pflegebedürftig pflegegrad 4.
Nun der Sachbearbeiter meinte, auch wenn wir den Antrag stellen würden, wird er aufgrund dass mein Vater die Grundsicherung bezieht, abgelehnt.
Mein Vater ist 71 Jahre alt und trotzdem kann er sich zum Ausdruck bringen, was deutsche Sprache betrifft. Wieso werden Menschen mit einer Behinderung so diskriminiert?
Gibt es da eine Ausnahme für solche Menschen?

Vielen Dank

I.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr I.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. 

Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden. Bei der Anspruchseinbürgerung ist es seit der letzten Reform des Gesetzes so, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss (außer für Angehörige der Gastarbeiter:innen-Generation oder für sogenannten Aufstocker:innen, also in Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns trotzdem Bürgergeld beziehen). 

Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung - und hier wäre es wichtig, dass die zuständigen Behörden auch zu dieser Möglichkeit beraten. Hier hat die SPD sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Dazu gehören neben Menschen Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen oder Studierenden auch explizit Menschen mit Behinderung. (hier die entsprechende Entschließung des Innenausschusses: Drucksache 20/10093) Denn es ist aus meiner Sicht richtig, dass auch Menschen, die alle Voraussetzungen erfüllen und nur aktuell ihren Lebensunterhalt aus guten Gründen nicht decken können, eingebürgert werden können, um gleichberechtigt in unserem Land leben zu können. 

Ich würde also empfehlen, mit Ihrer Behörde noch einmal zur Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung in Kontakt zu treten. Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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