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Fritz Felgentreu
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Frage von Artur b. •

Frage an Fritz Felgentreu von Artur b. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Tag Herr Felgentreu!

Betreffs Ihrer Antwort vom 18.02.14 zum Thema "Antrages der Grünen-Fraktion vom 30.01.2014 zum Verbot von Anbau von Genmais in der EU" möchte ich gerne noch etwas nachfragen;

mir ist folgendes ziemlich schleierhaft: wie vereint sich die Grundsätzliche Ablehung der SPD von gentechnisch-veränderten Pflanzen, die Sie ihn Ihrer Antwort vom 18.02.14 betonen, damit, daß Sie den entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion ablehnen?

Ich beziehe mich explizit auf Ihre Passagen:
"Es ist richtig, dass die SPD Anbau und Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich ablehnt, wie wir in Initiativen, Parteitagsbeschlüssen und auch im SPD-Wahlprogramm immer wieder deutlich gemacht haben. Ich lehne - wie auch die gesamte SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Ministerinnen und -minister - die Zulassung des gentechnisch veränderten Mais 1507 ab. Und daran hat sich nichts geändert! "

und

"Die Entscheidung, dem Antrag nicht zuzustimmen, wurde in der SPD-Fraktion kontrovers diskutiert und anschließend von allen Abgeordneten gemeinsam getroffen. Die Entscheidung fällt also keineswegs unter den Fraktionszwang, wie sie schreiben, sondern wurde in der Verantwortung getroffen, die wir als Abgeordnete einer Regierungsfraktion tragen."

Ich habe das Gefühl, daß meine Frage vom 08.02.14 nach den Gründen der Ablehnung des Grünen-Antrages nicht beantwortet wurde - daher frage ich Sie erneut:

Was sind die ("kontrovers-diskutierten") Gründe für die Entscheidung, dem besagten Antrag der Grünen vom 31.01.14 nicht zuzustimmen?
Diese Gründe erwecken nun, nachdem Sie nochmals die grundsätzliche Ablehung der SPD gegen GMO-Pflanzen beteuern, außerordentlich mein Interesse!
Daher bitte ich Sie herzlichst, mir die Argumentation von Ihnen und Ihrer ParteigenossInnen zumindest kurz zu skizzieren.

Herzlichsten Dank!
artur Bakaev

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bakaev,

ich danke Ihnen für die erneute Nachfrage und möchte versuchen meine Argumentation zu verdeutlichen.

Die Stimmenthaltung Deutschlands im Europäischen Rat und damit einhergehend auch die Ablehnung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen resultiert aus der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Darin heißt es, das solange Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bundesregierung bestehen, das federführende Bundesministerium keine allgemein bindenden Entscheidungen treffen darf, die das Einvernehmen anderer Bundesministerien voraussetzen. Für die Stimmabgabe im Rat bedeutet das folgendes: Die Bundesregierung enthält sich, wenn es im Vorfeld nicht gelingt, eine einheitliche Haltung der Bundesregierung herbeizuführen. Die Regelung stellt die Mitsprache derjenigen Ressorts sicher, die nicht federführend sind. Der Koalitionsvertrag festigt diese Vereinbarung, da kein Koalitionspartner in einer Frage überstimmt werden darf, die für ihn von grundsätzlicher Bedeutung ist.

Hätte die SPD-Bundestagsfraktion dem Antrag auf Ablehnung im Europäischen Rat zugestimmt, wäre dies ein Bruch der angesprochenen Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sowie des Koalitionsvertrages. Auf der anderen Seite hätte auch die CDU auf der europäischen Ebene keine Zustimmung zum Genmais-Antrag geben können, da sie die SPD-geführten Ministerien sowie auch das CSU-Landwirtschaftsministerium überstimmt hätte.

Die Gründe für die Ablehnung im Bundestag liegen also nicht in der grundsätzlichen Befürwortung von gentechnisch-veränderten Lebensmitteln durch die SPD, sondern in der politischen Verpflichtung gegenüber dem Koalitionspartner. Natürlich fällt diese Einsicht schwer, aber sie ist Alltag in einer parlamentarischen Demokratie, die ohne Kompromisse nicht funktioniert.

Jedoch können wir auch nach dem Beschluss des Europäischen Rates noch Maßnahmen gegen den Anbau von Genmais einleiten. Bislang wurde der Anbau der Maislinie 1507 allein in Spanien beantragt. Es ist erst 2015 zu erwarten, dass entsprechende Anträge auch in den restlichen EU-Mitgliedstaaten eingehen. Bis dahin gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwiefern der Anbau in Deutschland beschränkt oder gänzlich verboten werden kann.

Einerseits können temporäre Anbauverbote erteilt werden, wenn aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vermutet wird. Zudem könnte der Anbau durch ein sogenanntes Optout aus bestimmten, eher weitgefassten Gründen unbefristet verboten werden, etwa bei einer kleinstrukturierten Landwirtschaft. Ein entsprechender Antrag der Kommission, die Optout-Regelung einzuführen, wurde bislang von einer Sperrminorität verhindert, zu der neben Frankreich und Großbritannien auch Deutschland gehörte.

Sie sehen, dass die uneinheitliche Haltung der Bundesregierung in der Zulassungsfrage von Genmais sehr unbefriedigend für die SPD-Abgeordneten ist. Jedoch gilt es in den nächsten Wochen und Monaten die angesprochenen Möglichkeiten zu prüfen und unsere Argumente für ein Verbot von Genmais weiter einzubringen.

Auch das Engagement der Zivilgesellschaft ist dabei wichtig. Wir müssen letztendlich gemeinsam die Bundeskanzlerin und die CDU davon überzeugen, dass eine Mehrheit in Deutschland gegen Genmais ist und auch aus den anderen, bereits angesprochenen Gründen ein Anbau von Genmais nicht wünschenswert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Felgentreu