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Enak Ferlemann
CDU
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Frage von Angelika B. •

Frage an Enak Ferlemann von Angelika B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ferlemann,

immer wieder ist von Politkern bei Fragen im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung zu lesen, dass sehr enge Vorausetzungen an Überwachungsmaßnahmen geknüpft werden. Z.B. dem Richtervorbehalt.
Diesem Richtervorbehalt unterliegen auch Durchsuchungsbeschlüsse von Privat- und Geschäftsräumen bei Handwerkern ohne Meisterbiref..
In diesem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht alleine 13 (!) Verfassungsbeschwerden stattgegeben, bei denen eben diese Duirchsuchungsbeschlüsse nicht den Anforderungen genügten. 13 Urteile sind über 10 % der Verfssungsbeschwerden, über die das BVerfG jährlich befindet. Mit diesem Wissen ist es skandalös, wenn seitens der Politik immer auf unserem angeblichen hervorragenden Rechtsstaatsprinzip "herumgeritten " wird.
Dreizehn stattgegebenen Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung deuten aber auf ein erhebliches Problem hin. Diese dreizehn Verfassungsbeschwerden sind nur die Spitze des Eisberges von rechtswidrigen Durchsuchungen bei Handwerkern ohne Meisterbrief. Und auch nur von denen, die den mühsamen und teuren Weg nach Karlsruhe auf sich nehmen.

In den letzten Jahren haben mehrere Tausend solcher Durchsuchungen stattgefunden.. Die allermeisten der Beschlüsse genügen offensichtlich nicht den Anforderungen, die das Verfassungsgericht seit langem an Durchsuchungsbeschlüsse legt und die es jetzt bezogen - auf Durchsuchungen wegen angeblichen Verstößen gegen das Handwerksrecht - ausdekliniert hat. Dennoch wurden etliche Durchsuchungen auf dieser Basis durchgeführt.

Gerne stelle ich Ihnen diese 13 Urteile zur Verfügung !
Ihre Meinung zu diesem Thema würde ich gerne erfahren!

Viele Grüße
Angelika Baumbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Baumbach,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 29.11.2007, sehe aber von ihrer Beantwortung ab.

Sowohl im persönlichen als auch im virtuellen Dialog konzentriere ich mich auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger, die in meinem Wahlkreis 30 (Cuxhaven – Osterholz) in Niedersachsen, wohnen. Von dieser Regel nehme ich nur die speziellen Fragen aus, für die ich in meiner Fraktion der Fachmann bin. Das ist bei Ihrer Frage nicht der Fall.

Ich möchte Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an Ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU – Bundestagsfraktion, Herrn Uwe Schummer, Wahlkreis 112 (Viersen), NRW zu wenden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann MdB

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