Eine Stellungnahme bzgl. der Richterwahl wäre höchst untypisch, es gab diese - auch bei anderen Kandidaten, die sich zurückgezogen haben - bislang in keinem Fall. Auch wäre eine geeinte Stellungnahme des Ausschusses eher nicht zu erwarten, weil sich vermutlich auch hier auch die unterschiedlichen Meinungen widerspiegeln würden. Zuständiges Gremium ist vielmehr der Wahlausschuss für die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht nach § 6 Abs. 2 BVerfGG.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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