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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Rüdiger K. •

Ist die Sanktionierung von Jacques Baud mit der EMRK und dem deutschen GG vereinbar?

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

die EU hat mit Zustimmung der CDU-geführten Bundesregierung den in Brüssel lebenden Schweizer Oberst und Buchautor wegen unerwünschter Meinungsäußerungen sanktioniert. Herr Baud hat deshalb nur sehr eingeschränkten Zugriff auf sein Konto und darf Belgien nicht mehr verlassen. Bitte sehen Sie z.B. hier: https://www.infosperber.ch/freiheit-recht/menschenrechte-2/humanitaere-geste-fuer-den-totalsanktionierten-jacques-baud/

Ist die Sanktionierung von Einzelpersonen aufgrund von Meinungsäußerungen und ohne Gesetzesverstoß aus Ihrer Sicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

In der EMRK heißt es in Art. 5: "Recht auf Freiheit und Sicherheit", in Art. 6: "Recht auf ein faires Verfahren" und in Art. 7: "Keine Strafe ohne Gesetz".

Im GG heißt es u.a. in Art 2, Abs. 2: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es steht Herrn Baud frei, die Sanktionen gerichtlich überprüfen zu lassen. 

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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