Es ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, alle Einsprüche, Stellungnahmen und Erwiderungen sorgfältig zu prüfen und dem Bundestag anschließend einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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