
Die Frage habe ich Ihnen auf Ihre vorherige Frage bereits umfassend beantwortet.
Susie Knoll
Die Frage habe ich Ihnen auf Ihre vorherige Frage bereits umfassend beantwortet.
Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.
Die Energiepreispauschale für Rentner:innen hingegen erhalten diejenigen, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 eine Leistung der Rentenversicherung beziehen.
Die von Ihnen gestellte Frage, warum Hausfrauen bzw. Hausmänner keine eigene Entlastungsmaßnahme erhalten, kann ich dahingehend beantworten, dass einer von zwei Fällen zutreffen wird (...)
In beiden Fällen erhalten also auch Hausfrauen bzw. Hausmänner eine Entlastung durch die Maßnahmenpakete der Bundesregierung, sei es direkt oder indirekt. Weitere Maßnahmen wie die Wohngeldreform greifen zusätzlich zu den weitreichenden Entlastungen, die wir bereits angestoßen haben.
In beiden Fällen erhalten also auch Hausfrauen bzw. Hausmänner eine Entlastung durch die Maßnahmenpakete der Bundesregierung, sei es direkt oder indirekt. Weitere Maßnahmen wie die Wohngeldreform greifen zusätzlich zu den weitreichenden Entlastungen, die wir bereits angestoßen haben.