
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
Susie Knoll
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
Die SPD hat sich bereits deutlich zur Evaluierung positioniert: Die Teillegalisierung war ein überfälliger Schritt. Die Evaluation zeigt, dass der Konsum bei Jugendlichen weiter zurückgeht und bei Erwachsenen nur moderat steigt.
Wer sich mit einer Partei verbindet, deren ideologische Wurzeln in der Geschichte der braunen Bewegung verankert sind, muss sich nicht wundern, wenn er mit einer scharfen Kritik konfrontiert wird.
Die Fragen rund um die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit im Zusammenhang mit Cannabis beschäftigen uns weiterhin.
Cum-Ex war und ist ein kriminelles Geschäftsmodell, das wir konsequent verfolgen.
Für die SPD ist klar: Eine Rückkehr zur alten Verbotspolitik wird es mit uns nicht geben