Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Für uns in Deutschland gilt weiterhin die Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag, nach der wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation schützen. Die Bundesregierung wird dazu auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage weiterverhandeln.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der letzten Woche ein umfassendes Positionspapier zur „Wehrhaften Demokratie“ veröffentlicht, in dem es auch um die Weisungen gegenüber Staatsanwaltschaften geht.
Den § 31b BPolG halte ich in den benannten engen Ausnahmesituationen (Kindesentführung, Terror) für vertretbar.
Die Sachlage ist allerdings eine andere. Die GKV-Finanzkommission, deren Einsetzung sich bereits im Koalitionsvertrag findet, hat um Ostern 66 Vorschläge präsentiert mit denen die Finanzlücke von ca. 19,5 Mrd. € in der GKV mehr als geschlossen werden konnte.
Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.
