Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Siegfried K. •

Gibt es für Sie plausible Gründe, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland WEISUNGEN von REGIERUNGEN erhalten können? Ist das mit ihrem Verständnis von Gewaltenteilung vereinbar?

Sehr geehrter Herr Wiese, Die Frage ist banal und einfach.

Überspitzt formuliert:

Warum schafft der Bundestag die Option zum Planspiel "FASCHISMUS ist RECHTSSTAATLICH - weil es keine Verfahren gegen Faschisten mehr gibt" NICHT ab? Was passiert, wenn Personen mit RECHTER GESINNUNG weniger Ermittlungen und Verfahren durch Staatsanwaltschaften erleben, weil DIE DAS "Richtige" Parteibuch oder die "Richtige" Gesinnung haben. Richtig ist nur die Wahrung der FDGO.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

die SPD-Bundestagsfraktion hat in der letzten Woche ein umfassendes Positionspapier zur „Wehrhaften Demokratie“ veröffentlicht, in dem es auch um die Weisungen gegenüber Staatsanwaltschaften geht. Darin heißt es in Kurzform (Seite 2):

„Unabhängigkeit der Justiz stärken: Richterstellen sollen transparent besetzt und von der Richterschaft gewählte Gremien mit echten Mitentscheidungsrechten ausgestattet werden. Das externe Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften wollen wir reformieren: Externe Einzelweisungen müssen schriftlich, begründet und unabhängig überprüfbar sein.“ Auf Seite 13 wird noch einmal ausführlicher auf die Staatsanwaltschaften eingegangen.

 

Das ganze Dokument finden Sie hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/entwurf-position-wehrhafte-demokratie.pdf

 

Beste Grüße


Dirk Wiese

 

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