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Dieter Janecek
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ami M. •

Wie stehen Sie zur Doppelverbeitragung an Krankenkassen bei Direktversicherungen

Sehr geehrter Herr Janecek,
da nun Wahlen anstehen, frage ich, wie Sie bzw. Ihre Partei zu dem o.a. Thema stehen. Meine Direktversicherung (1991 abgeschlossen) wurde über meinen Arbeitgeber direkt von mir bezahlt. Nun muss ich von der Auszahlungssumme ca. 20% an die Krankenkasse (AG und AN-Anteil) zahlen. Das frißt jede Rendite auf und hat zusätzlich meine gesetzliche Rente verschmälert. Sie wurden rückwirkend und willkürlich ohne Bestandsschutz zu Betriebsrenten erklärt. Das ist respektlos und ein klarer Vertrauensbruch durch die Politik und muss aufgehoben werden. Bei den Riesterrenten erfolgte dies schon 2018.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Mitterer

vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne im Auftrag von Herrn Janecek beantworten möchte. Fachlich ist Herr Janecek als Sprecher für Industriepolitik und digitale Wirtschaft nicht im Detail mit dem Thema Betriebsrenten und Direktversicherungen befasst, wir haben uns aber beim zuständigen Fraktionskollegen über den Stand informiert. Hier unsere Einschätzung.

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 ist allerdings nicht mehr nur der halbe, sondern der volle Beitragssatz zu zahlen. Außerdem ist seitdem jede als Versorgungsbezug zu wertende Kapitalleistung beitragspflichtig, insofern sie auf vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Beiträgen beruht. Zahlen ArbeitnehmerInnen in der Anwartschaftsphase die Beiträge für ihre Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung selbst, handelt es sich häufig um Zahlungen aus dem Nettoeinkommen. Diese Personengruppe hat ihre Betriebsrente also selbst aus bereits verbeitragtem Einkommen finanziert. Auch in der Auszahlungsphase (Rentenphase) unterliegt die Betriebsrente der Beitragspflicht.

Die aus Sicht vieler Betroffener fairste Lösung wäre eine Regelung, die gezielt diejenigen unterstützt, die vor 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und in diesen allein eingezahlt haben. Denn die Betroffenen empfinden die bestehende Regelung zurecht als ungerecht, da sie sich im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden haben.

Allerdings fehlt eine ausreichende Datengrundlage, um die betroffenen Personen einwandfrei zu identifizieren. Deshalb haben wir uns zu einem Lösungsvorschlag durchgerungen, der für alle gilt – also auch etwa für diejenigen, die über eine beitragsfreie Entgeltumwandlung vorgesorgt haben, womit eine volle Verbeitragung ihrer Betriebsrenten im Prinzip korrekt wäre. Eine Halbierung des Beitragssatzes würde in diesen Fällen eine eigentlich nicht gerechtfertigte Gewährung eines Vorteils zulasten der Versichertengemeinschaft bedeuten. Trotzdem erkennen wir mit Blick auf das wichtige rentenpolitische Ziel einer Stärkung der betrieblichen Altersversorgung die Notwendigkeit einer Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen von BetriebsrentnerInnen an. Da es aber keine trennscharfe, sondern nur eine Generallösung geben kann, die im Übrigen ja auch für die Zukunft gilt, kann diese Lösung nicht so umfangreich ausfallen.

Deshalb haben wir die Einführung des Freibetrags unterstützt. Die entsprechenden Einnahmeausfälle werden den gesetzlichen Krankenkassen aus Steuermitteln ersetzt. Damit werden zielgerichtet Personen mit vergleichsweise kleinen Betriebsrenten entlastet: Mit der Einführung des steuerfinanzierten Freibetrages kommen auch Betriebsrentnerinnen und -rentner mit einer Betriebsrente von beispielsweise 200 Euro in den Genuss einer spürbaren Verringerung ihrer Beitragslast. Es ist uns bewusst, dass diese „kleine Lösung“ sicherlich nach wie vor für diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Aber in puncto fiskalischer Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit ist dies ein tragfähiger Kompromiss.

Mit freundlichen Grüßen

Team Janecek

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