
Da Sie nach der Funktionsweise der Doppik fragen, möchte ich zuerst auf die Rechtslage in Abgrenzung zur Kameralistik eingehen: Die Doppik und die Kameralistik gelten heute als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens.
Ulf Duda
Da Sie nach der Funktionsweise der Doppik fragen, möchte ich zuerst auf die Rechtslage in Abgrenzung zur Kameralistik eingehen: Die Doppik und die Kameralistik gelten heute als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens.
Die Doppik und die Kameralistik gelten heute, wie Sie wissen, als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) kann die Haushaltswirtschaft in ihrem Rechnungswesen kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach § 7a HGrG (staatliche Doppik) gestaltet werden.
Ein besonderes Anliegen ist mir persönlich und uns als SPD-Bundestagsfraktion die Verbesserung des
Werkstattentgelts. Menschen, die in Werkstätten arbeiten, leisten einen wichtigen Beitrag – und dieser muss auch
fair entlohnt werden. Arbeit muss so bezahlt werden, dass man davon gut leben kann. Das ist für mich eine Frage der
Anerkennung und der sozialen Gerechtigkeit.
Eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, auch Abgeordnete, Freiberufler und Beamte, fordern wir als SPD schon lange – für ein solidarisches, gut aufgestelltes Gesundheitswesen.
Werkstätten dürfen keine Endstation sein, sondern müssen Brücken in reguläre Beschäftigung bauen. Deshalb setze ich mich im Bundestag dafür ein, Werkstätten weiterzuentwickeln, sodass sie mehr Qualifizierung und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.