Antwort 10.08.2021 von Daniela Ludwig CSU
Den Untersuchungsausschuss gibt es seit 2018. Es ist bereits der Zweite.

Daniel Biskup
Den Untersuchungsausschuss gibt es seit 2018. Es ist bereits der Zweite.
Die Empfehlung der Grenzwertkommission im Kontext des § 24a Abs. 2 StVG befindet sich in der Erstellung. Im September gibt es hierzu die nächste Abstimmungsrunde.
Wir können stolz sein, in einer solchen Gemeinschaft leben zu dürfen.
Auf welchen Straftatbestand der „gesundheitlichen Selbstschädigung“ im StGB bezieht sich Ihre Frage?
(...) das sehe ich nicht so. (...)
(...) Diese Gespräche sind die Grundlage für meine Meinungsbildung. (...)