Tatsächlich wurden die rechtlichen Grundlagen für den Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe (sog. „horizontaler Laufbahnwechsel") bereits erheblich flexibilisiert, so dass bei entsprechendem dienstlichem Bedarf davon Gebrauch gemacht werden kann.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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