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Christoph de Vries
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Frage von Thomas E. •

Wieviele Zeitstunden haben die ProfessorInnen der Hochschule des Bundes für Forschung zur Verfügung?

Sehr geehrter Herr de Vries,

im Anschluss an Ihre Antwort vom 12.8.2025 hätte ich eine Ergänzungsfrage. Hintergrund ist der folgende: Laut § 4 Abs. 3 VwV LVerpfl-FBFIN beträgt am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes der Zeitwert einer Lehrveranstaltungsstunde (LVS) 2,28 h. Multipliziert mit der von Ihnen genannten Jahreslehrverpflichtung von 792 LVS resultiert ein als jährliche Arbeitsbelastung ein Zeitwert von etwa 1.800 h. Dies entspricht relativ exakt der Jahresarbeitsverpflichtung eines Bundesbeamten in Vollzzeit exklusive Urlaub und Feiertagen. ProfessorInnen an der Hochschule des Bundes wenden also für Lehre und Prüfungsleistungen eine Jahresarbeitszeit auf, die relativ exakt der jährlichen Arbeitszeit von Laufbahnbeamten entspricht. Daher meine Frage: Wieviele Zeitstunden genau stehen ProfessorInnen der Hochschule des Bundes aus Sicht des Bundesministeriums des Innern für Forschung jährlich dann noch für Forschung zur Verfügung?

Herzliche Grüße, Thomas E.

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Sehr geehrter Herr E,

haben Sie vielen Dank für ihre Rückfrage.

Die Hochschule des Bundes (HS Bund) ist eine verwaltungsinterne Hochschule, die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ressortübergreifend für den gehobenen nichttechnischen Dienst qualifiziert. Dabei werden sowohl wissenschaftliche Grundlagen als auch praktische Fähigkeiten vermittelt, die für die spätere Tätigkeit im öffentlichen Dienst wichtig sind. Das BMI ist sich bewusst, dass gute Hochschullehre auch Forschungsleistungen erfordert, um die Lehrinhalte bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und eine zukunftsorientierte Ausbildung zu gewährleisten. 

Gleichzeitig ist durch die Grundordnung der Hochschule sichergestellt, dass im Rahmen des Bildungsauftrages anwendungsbezogene fachdidaktische und verwaltungswissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsaufgaben durchgeführt werden, um so ein ausgewogenes und bedarfsorientiertes Verhältnis von Lehre und Forschung zu gewährleisten. Dabei darf der Ausbildungsauftrag der Hochschule nicht beeinträchtigt werden.

Die HS Bund hat mithin einen subsidiären, gegenüber der Lehre nachrangigen Forschungsauftrag. 

Dies wird auch durch eine gegenüber Universitäts-Professoren höhere Lehrverpflichtung deutlich. Beim aktuellen Lehrverpflichtungsumfang, der sich nach einer KMK-Vereinbarung richtet (mit einer Jahreslehrverpflichtung von 792 LVS), geht man, wie auch in der Rechtsprechung zum Thema Hochschule Bund (siehe Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juli 2021 – 1 B 444/21) davon aus, dass den Lehrkräften ausreichend Zeit für eigene Forschung bleibt. 

Im Deputatsmodell der HS-Bund wird dies entsprechend berücksichtigt, indem Forschungstätigkeiten einen Ermäßigungstatbestand für die Lehrverpflichtung darstellen.

Ein unmittelbarer Vergleich zwischen dem auf einer Wochenarbeitszeit basierenden Arbeitszeitmodell der Beamtinnen und Beamten und dem Lehrverpflichtungsmodell der Hochschullehrer, das die Dienstleistungspflicht aufgabenorientiert in Lehrveranstaltungsstunden bemisst und im Übrigen von einer selbstständigen Zeiteinteilung geprägt ist, ist aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit nicht sachgerecht. 

Daher ist es leider nicht möglich, eine konkrete Anzahl von Stunden für Forschungstätigkeit an der HS-Bund anzugeben.

Mit freundlichem Gruß

Christoph de Vries 

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