Wieviele Zeitstunden haben die ProfessorInnen der Hochschule des Bundes für Forschung zur Verfügung?
Sehr geehrter Herr de Vries,
im Anschluss an Ihre Antwort vom 12.8.2025 hätte ich eine Ergänzungsfrage. Hintergrund ist der folgende: Laut § 4 Abs. 3 VwV LVerpfl-FBFIN beträgt am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes der Zeitwert einer Lehrveranstaltungsstunde (LVS) 2,28 h. Multipliziert mit der von Ihnen genannten Jahreslehrverpflichtung von 792 LVS resultiert ein als jährliche Arbeitsbelastung ein Zeitwert von etwa 1.800 h. Dies entspricht relativ exakt der Jahresarbeitsverpflichtung eines Bundesbeamten in Vollzzeit exklusive Urlaub und Feiertagen. ProfessorInnen an der Hochschule des Bundes wenden also für Lehre und Prüfungsleistungen eine Jahresarbeitszeit auf, die relativ exakt der jährlichen Arbeitszeit von Laufbahnbeamten entspricht. Daher meine Frage: Wieviele Zeitstunden genau stehen ProfessorInnen der Hochschule des Bundes aus Sicht des Bundesministeriums des Innern für Forschung jährlich dann noch für Forschung zur Verfügung?
Herzliche Grüße, Thomas E.