(...) Ein Eingriff in das durch Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Eigentumsrecht ist nicht erkennbar. Dafür fehlt es bereits an einem hoheitlichen Handeln. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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