
Ich kann Ihnen sagen, dass ich mich seit Beginn meiner Legislaturperiode intensiv als zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion zum Thema "Gewalt gegen Frauen" im Rechtsausschuss mit dieser Frage auseinandersetze.
Fionn Große
Ich kann Ihnen sagen, dass ich mich seit Beginn meiner Legislaturperiode intensiv als zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion zum Thema "Gewalt gegen Frauen" im Rechtsausschuss mit dieser Frage auseinandersetze.
Was Ihre Frage zur Wiedererlangung der Führerscheine bei einem Überschreiten des Grenzwerts betrifft: Grundsätzlich kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben, da ich keine Rechtsberatung durchführe. Am besten Sie wenden sich hier an Personen, die dies machen.
Ja, wir sind derzeit in Gesprächen zu dem Thema eine Lösung zu finden.
Laut Waffengesetz wird die persönliche Eignung verneint, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Rauschmitteln rechtfertigen. Die Frage, ob der Cannabiskonsum als Indiz für eine mögliche Abhängigkeit gewertet wird, hängt aber von den spezifischen Umständen des jeweiligen Falls ab.
Mir ist es ein zentrales Anliegen Rechtsextreme und Reichsbürger konsequenter zu entwaffnen.
Viele Waffenbehörden haben im Rahmen der Evaluierung den Wunsch zurückgemeldet, dass die behördlichen Befugnisse in § 4 Absatz 5 WaffG ausgeweitet werden sollten. Die Waffenbehörden halten eine generelle Anordnung des persönlichen Erscheinens für erforderlich. Denn die aktuelle Regelung ziehe einen Begründungsaufwand für die Anordnung im Einzelfall nach sich.