Wird der THC Grenzwert wieder herabgesetzt?
Sehr geehrte Frau Wegge
Der neue Verkehrsminister hat sich bezüglich dem THC grenzwert sehr kritisch geäußert, dass gibt vielen natürlich zu denken. Es wird gesagt, dass es mehr Drogenfahrten unter THC gebe. Das die Zahlen nur deshalb so hoch sind, weil 10x mehr kontrolliert wird sagt natürlich niemand. Dazu ist es laut Polizei und CDU schon eine Drogenfahrt, wenn der Schnelltest positiv ist. Wenn danach der Bluttest unter 3,5ng ist interessiert es keinen. Einen 0,5 Promille Grenzwert, der erlaubt unter Drogeneinfluss aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen findet der Verkehrsminister gut, naja. Wie hoch stehen die Chancen, dass der Grenzwert herabgesetzt wird und wie steht die SPD dazu?
Mfg

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Unter §44 des Konsumcannabisgesetzes haben wir in der Ampelkoalition vereinbart, dass eine unabhängige Expert*innenkommission - eingesetzt vom Verkehrsministerium - den Wert einer Konzentration von THC im Blut vorschlagen soll, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.
Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen, bei dessen Erreichen - nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft - eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges beginnt. Bei diesem Wert handelt es sich aber auch nach Ansicht eben jener Expert*innen um einen konservativen Grenzwert, der in etwa einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0,2 Promille ausmache.
Persönlich halte ich weiterhin einen höheren Grenzwert für sinnvoller, aber politische Maßnahmen brauchen immer Kompromisse, die sich natürlich im Rahmen der wissenschaftlichen Empfehlungen bewegen.
Wir haben die Fahrerlaubnisverordnung deshalb auch so geändert, dass nicht direkt beim erstmaligen Überschreiten des Grenzwerts sofort eine MPU angeordnet wird. Dies wird nur bei wiederholtem Aufgreifen bei beispielsweise einer Routinekontrolle der Fall sein. Natürlich verhält sich dies anders, wenn die Person im Straßenverkehr stark auffällig ist und auch eine konkrete Gefahr besteht.
Mit der Union haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Entkriminalisierung von Cannabis nicht zurücknehmen, sondern lediglich evaluieren. Einer Senkung des Grenzwerts entgegen der wissenschaftlichen Empfehlung halte ich in diesem Zuge für ebenso ausgeschlossen, wie dass die Union einem höheren Grenzwert zustimmen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge