Liebe Frau Wegge, ist eine zeitnahe Reform des Unterhaltsrechts noch geplant? Und wenn ja, was sind die Unterschiede zu der von Herrn Buschmann geplanten Reform? Viele Grüße!

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine zeitnahe Umsetzung ist geplant. Ich bin hierzu mit der Ministerin im Austausch aber kann Ihnen noch keine Einzelheiten nennen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir eine unterjährige Auskunftspflicht für Unterhaltsschuldner sowie härtere Sanktionen und eine Pfändungsgrenze für säumige Unterhaltspflichtige planen. Zudem wollen wir eine „stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht“ umsetzen und insgesamt darauf achten, dass keine Änderung Kinder oder hauptlasttragenden Eltern zusätzlich belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge