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Antwort von Birgit Collin-Langen
CDU
• 20.11.2018

(...) In der Tat ist es richtig, dass für Feinstaub die EU-Grenzwerte weniger streng sind, als dies von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in den sogenannten ‘Air Quality Guidelines’ aus dem Jahre 2005 empfohlen wird - wenngleich die EU-Gesetzgebung hier die einschlägigen Normen, Leitlinien und Programme der Weltgesundheitsorganisation berücksichtigt. Diese Diskrepanz zwischen EU-Grenzwerten und WHO Empfehlungen basiert primär auf der politischen Abwägung verschiedener Aspekte, beispielsweise sozioökonomischer Überlegungen, die über den Schutz der menschlichen Gesundheit hinausgehen und in die Verabschiedung der entsprechenden Gesetzgebung eingeflossen sind (insbesondere Richtlinie 1999/30/EC und 2008/50/EC). (...)

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CDU
• 20.11.2018

(...) In der Tat ist es richtig, dass für Feinstaub die EU-Grenzwerte weniger streng sind, als dies von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in den sogenannten ‘Air Quality Guidelines’ aus dem Jahre 2005 empfohlen wird - wenngleich die EU-Gesetzgebung hier die einschlägigen Normen, Leitlinien und Programme der Weltgesundheitsorganisation berücksichtigt. Diese Diskrepanz zwischen EU-Grenzwerten und WHO Empfehlungen basiert primär auf der politischen Abwägung verschiedener Aspekte, beispielsweise sozioökonomischer Überlegungen, die über den Schutz der menschlichen Gesundheit hinausgehen und in die Verabschiedung der entsprechenden Gesetzgebung eingeflossen sind (insbesondere Richtlinie 1999/30/EC und 2008/50/EC). (...)

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• 20.11.2018

(...) In der Tat ist es richtig, dass für Feinstaub die EU-Grenzwerte weniger streng sind, als dies von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in den sogenannten ‘Air Quality Guidelines’ aus dem Jahre 2005 empfohlen wird - wenngleich die EU-Gesetzgebung hier die einschlägigen Normen, Leitlinien und Programme der Weltgesundheitsorganisation berücksichtigt. Diese Diskrepanz zwischen EU-Grenzwerten und WHO Empfehlungen basiert primär auf der politischen Abwägung verschiedener Aspekte, beispielsweise sozioökonomischer Überlegungen, die über den Schutz der menschlichen Gesundheit hinausgehen und in die Verabschiedung der entsprechenden Gesetzgebung eingeflossen sind (insbesondere Richtlinie 1999/30/EC und 2008/50/EC). (...)

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CDU
• 08.11.2018

(...) Die Meme, Zitier- und Parodiefreiheit etc. und deren Gültigkeit sind nicht von Artikel 13 betroffen. YouTuber bzw. (...)

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CDU
• 27.09.2018

(...) Mit Artikel 13 der Gesetzesvorlage werden keine Upload-Filter eingeführt. Vielmehr will das Parlament Autoren, Filmemacher, Fotografen, Journalisten und Musiker in Europa davor schützen, dass ihre Werke ohne ihre Zustimmung bei YouTube und Co. (...)

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CDU
• 27.09.2018

(...) Mit Artikel 13 der Gesetzesvorlage werden keine Upload-Filter eingeführt. Vielmehr will das Parlament Autoren, Filmemacher, Fotografen, Journalisten und Musiker in Europa davor schützen, dass ihre Werke ohne ihre Zustimmung bei YouTube und Co. (...)

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