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Birgit Collin-Langen
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Frage von Andreas R. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Andreas R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Collin-Langen,

ich wende mich an Sie als Expertin für den Binnenmarkt.

Ich bin Deutscher, lebe aber seit drei Jahren in Dänemark. Ich arbeite in einem sehr internationalen Unternehmen mit Kollegen aus vielen EU-Staaten. Wir alle, auch viele Dänen, fühlen uns in erster Linie als EU-Bürger.

Eine Sache stört uns Nicht-Dänen aber sehr: Wenn wir einen Kredit von einer Bank aufnehmen wollen, werden wir von vielen dänischen Banken als Bürger zweiter Klasse behandelt: "Sie sind also kein Däne? Dann können wir Ihnen leider nur einen 80%-Kredit anbieten". Solche Sätze kennen wir alle. Zum Teil in Abstufungen (meine italienischen Kollegen bekommen z.T. gar keinen bezahlbaren Kredit).

Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass im Jahr 2017 eine Abstufung zwischen "Einheimischen" und anderen EU-Bürgern gemacht werden darf. Ich verdiene wirklich nicht schlecht, aber ich möchte einfach nicht mehr für einen Kredit zahlen als meine dänischen Kollegen. Das empfinde ich als grosse Ungerechtigkeit. Dies verzerrt den ohnehin schon angespannten dänischen Wohnungsmarkt. Viele EU-Ausländer können sich wegen dieser Diskriminierung keine Wohnung leisten.

Andere Banken rechnen zumindest das Wohneigentum, das ich in Deutschland, also ausserhalb Dänemarks, besitze bei den Berechnungen nicht mit an. Dadurch zahle ich eine höhere Rate. Auch das ist eine substanzielle Ungerechtigkeit gegenüber meinen dänischen Kollegen.

Gibt es eine geplante Initiative, die diese Ungleichbehandlungen von EU-Bürgern, die ausserhalb ihrer Herkunftsländer leben, bei Immobilienkrediten beenden soll? Momentan empfinde ich mich wirklich als EU-Bürger zweiter Klasse und so habe ich mir das Leben in einem anderen EU-Land nicht vorgestellt.

Mit freundlichen Gruessen
A. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Die Vergabe von Immobilienkrediten richtet sich nach der Richtline 2014/17/ЕU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher, die im letzten Jahr in Kraft getreten ist. Die Vergabe eines Immobilienkredits richtet sich nach der sogenannten Kreditwürdigkeitsprüfung. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten sämtliche erforderlichen und relevanten Faktoren berücksichtigt werden, die die Fähigkeit eines Verbrauchers, über die Laufzeit des Kredits fällige Rückzahlungen zu leisten, beeinflussen könnten. Insbesondere sollte die Beurteilung der Fähigkeit des Verbrauchers zur Bedienung und vollständigen Rückzahlung des Kredits Überlegungen zu künftig erforderlichen Zahlungen oder Zahlungserhöhungen infolge einer negativen Amortisation oder aufgeschobener Tilgungs- oder Zinszahlungen einschließen. Ich habe in Ihrer Angelegenheit Kontakt mit "Finance Denmark" aufgenommen, die als Verband in dieser Sache aktiv sind. Nach deren Einschätzung sollte es keine Diskriminierung von EU-Ausländern bei der Kreditvergabe geben. Die 80 %-Finanzierungen haben jedoch ihren Grund im dänischen Finanzsystem, da Immobilienkredite in Dänemark über Pfandbriefe refinanziert werden.

Da ich Ihre Situation leider nicht beurteilen kann, habe ich eine Anfrage an die Europäische Kommissiongestellt. Die Antwort werde ich Ihnen auf diesem Weg zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Birgit Collin-Langen, MdEP

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

Im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage vom April diesen Jahres erlaube ich mir Ihnen die Antwort der Europäischen Kommission zukommen zu lassen.
Sie finden Sie unter folgendem Link:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2017-003330&language=DE

Mit freundlichen Grüßen,