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Birgit Collin-Langen
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Reinhard G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Collin-Langen,

ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte aber doch kurz nachhaken: Nach Umfragen lehnt die Mehrheit der Menschen in Deutschland Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA ab. Das Bundesverfassungsgericht wird über eine Klage bezüglich CETA entscheiden, bei der tausende Bürger beteiligt sind. Sollte da nicht aus Respekt vor den Bürgern und dem Bundesverfassungsgericht CETA erst in Kraft treten, nachdem die Parlamente aller Länder darüber ausführlich beraten konnten und außerdem das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen hat?

Sie schreiben von den in CETA enthaltenen Vereinbarungen zum Zollabbau und zur öffentlichen Auftragsvergabe, von denen EU-Unternehmen profitieren könnten.
Könnten nicht eigentlich US-Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft in Kanada haben, stark von CETA profitieren und so schnell Rechte in der EU erhalten, die dagegen EU-Unternehmen in den USA nicht haben? Könnten nicht diese US-Unternehmen selbst auf TTIP verzichten, wenn CETA ratifiziert werden würde?

Würde nicht auch TTIP zu einer verstärken Konkurrenz durch US-Unternehmen in Europa führen?

In einer Studie des Info-Institutes zu TTIP heißt es so auf Seite 74 : "Deutschland erwartet im Median einen leichten Rückgang der Exporte von ca. 7%." http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/dimensionen-auswirkungen-freihandelsabkommens-zwischen-eu-usa,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf,

Nach meiner Kenntnis steht in CETA:

Artikel X.07-4: „Wenn die vorläufige Anwendung dieses Abkommens beendet wird und es nicht in Kraft tritt, kann ein Anspruch auf Schadenersatz entsprechend der Regeln dieses Abkommens geltend gemacht werden, ...“

Für wie gefährlich halten Sie solche Artikel, wenn sie in einem Abkommen stehen, dass vorläufig abgeschlossen wird?

Glauben Sie, dass das europäische Parlament noch über Dinge wie die Zulassung von Glyphosat oder gar Gentechnik beraten würde, wenn CETA oder TTIP ratifiziert wäre?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Großmann,

bezugnehmend auf Ihr zweites Schreiben auf abgeordnetenwatch.de möchte ich Ihnen versichern, dass ich keinem Abkommen zustimmen werde, dass zu einer Absenkung der Umwelt- und Verbraucherstandards der Europäischen Union führen könnte. Themen wie Glyphosat und Gentechnik betreffen den Verbraucherschutz in Europa und solche Fragen werden auch durch Abkommen nicht ausgehebelt werden.

Für US-Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft in Kanada haben, wäre CETA nur von Vorteil, wenn diese Tochtergesellschaft tatsächlich Geschäfte in einem erheblichen Umfang in Kanada tätigt. Entsprechend wurde bereits im Januar 2014 eine Anfrage an die KOM von Hiltrud Breyer (Grüne) zu diesem Punkt beantwortet: Die Investitionsschutzbestimmungen würden sich auf alle in Kanada oder der EU niedergelassenen Unternehmen beziehen, die in diesen Gebieten Geschäfte erheblichen Umfangs tätigen, und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Dies entspricht der seit Jahren üblichen Vorgehensweise der EU-Mitgliedstaaten in ihren eigenen bilateralen Investitionsabkommen. Im Rahmen der EU-Übereinkommen sind Briefkastenfirmen jedoch ausgeschlossen, und dies gilt auch für das CETA.
Dies können Sie unter dem folgendem Link nachlesen: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=WQ&reference=P-2014-000673&language=DE.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Collin-Langen