Alle Rentnerinnen und Rentner haben die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.
Wenn sich die Rahmenbedingungen für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ändern, werden auch die Bestimmungen für Beamte angepasst.
die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten im Angehörigenentlastungsgesetz ist bereits jetzt gewährleistet. Beamte können – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – an den Kosten zur Pflege ihrer Eltern beteiligt werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
Noch liegt dem Deutschen Bundestag keine Beschlussvorlage vor, da dieses wichtige Thema noch im Gesundheitsausschuss beraten wird.
Die Ampelkoalition setzt auf beides: Weiterbildung und die Einwanderung von Fachkräften.
die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigen Personen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.

