Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Jürgen V. •

Politiker, sollen 3000€ Inflationsausgleich erhalten. Warum die Rentner nicht?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr V.,

danke für Ihre Anfrage. Es existiert ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium, der eine Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 auf Beamte, Richter, Soldaten und auch die Versorgungsempfänger des Bundes vorsieht. Nach diesem Entwurf würden nach Medienberichten auch Kabinettsmitglieder, also Ministerinnen und Minister sowie der Bundeskanzler, eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Nur nebenbei: Für Bundestagsabgeordnete gilt das übrigens nicht. Das ist ein erster Entwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet und noch nicht politisch beraten wurde. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Grundsätzlich ist die Inflationsausgleichsprämie keine staatliche Leistung. Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist. Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten – wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt. Der Hintergrund ist ein Wunsch und eine Einigung aus der konzertierten Aktion. Arbeitgeber und Gewerkschaften wollten für kommende Tarifverhandlungen die Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Einmalzahlung. Das haben wir ermöglicht.

Es ist aber mitnichten so, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Prämie erhalten. Sie wird nur vom Arbeitgeber bezahlt, wenn es eine Vereinbarung dazu gibt. Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner neben der Rente noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann er oder sie selbstverständlich ebenfalls in den Genuss dieser Inflationsausgleichsprämie kommen, wenn der Arbeitgeber sie zahlt.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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