Das angesprochene Arbeitskompendium wird von den Ländern herausgegeben, um eine bundeseinheitliche Durchführung der Regelungen der Versorgungsmedizin-Verordnung sicherzustellen.
Das Elterngeld liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich auf seine Ausgestaltung keinen direkten Einfluss.
Sozialleistungsmissbrauch bekämpfe ich entschieden.
Unser Ziel als SPD war und ist dabei eine Stabilisierung der Beiträge der GKV und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor höheren Belastungen.
Die Verantwortung für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich der Erstattung von Arzneimitteln nach § 34 SGB V, liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss. Mit Ihrer Frage können Sie sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium oder auch an meine Kollegin Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig u. a. für Gesundheit, wenden.
Hierzu gehören auch Empfehlungen zum Renteneintritt.

