
Mit Ihrem Vorschlag würden aber vor allem zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung aufgegeben:
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Mit Ihrem Vorschlag würden aber vor allem zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung aufgegeben:
Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass das Werkstattentgelt verbessert werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, wird derzeit geprüft.
Ihre Frage betrifft eine steuerrechtliche Regelung, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt und deren Ausgestaltung derzeit noch nicht feststeht.
Eine Erleichterung bietet aber sicherlich die Möglichkeit, dass Sie Rentenanträge mittlerweile auch online stellen und alle Nachweise und Dokumente auf diesem Wege einreichen können.
Soll ein Verstoß des Vertragsstaates gegen die UN-BRK geltend gemacht werden, steht Einzelpersonen die Möglichkeit des Individualbeschwerdeverfahren offen. Voraussetzung hierfür ist u. a. das der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.