Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg
Für das Mietrecht und das Zwangsversteigerungsgesetz ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss und kann Ihnen daher weder zu Reformplänen noch zu den von Ihnen angesprochenen Abwägungsfragen verbindlich Auskunft geben. Mit Ihrer Anfrage können Sie sich direkt an das Bundesjustizministerium oder auch an meine Kollegin Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig u. a. für Recht, wenden.
Zur Ermittlung der individuellen Leistungshöhe wird dem jeweiligen Hilfebedarf das zur Verfügung stehende Einkommen - unter Berücksichtigung der Absetz- und Freibeträge - gegenübergestellt.
Das Elterngeld liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich auf seine Ausgestaltung keinen direkten Einfluss.
Dieses Vorhaben ist sehr komplex und rechtlich anspruchsvoll, da es zahlreiche unterschiedliche Konstellationen im Alltag getrennt erziehender Familien betrifft. Deshalb wird die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

