Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort 11.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Richtig ist: Die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V wurde gestrichen.
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Antwort 21.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Zweck des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist es, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bremsen und somit zu verhindern, dass die Zusatzbeiträge ins Unermessliche steigen. Das war wichtig für alle GKV-Mitglieder, auch für Gutverdiener.

