
(...) Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf laut Parlamentsbeteiliungsgesetz (ParlBG) der Zustimmung des Bundestags. Diese Beteiligung ist dank der namentlicher Abstimmungen im Bundestag gut nachvollziehbar. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten zu den verschiedenen Bundeswehreinsätzen können Sie hier nachlesen: https://www.bundestag.de/abstimmung. (...)