Angela Dorn-Rancke
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Franz F. •

Frage an Angela Dorn-Rancke von Franz F. bezüglich Umwelt

wie stehen Sie zum weiteren Ausbau der Windkraft im Wald insbesondere zu den naturzerstörerischen Projektierungen auf den Lahnbergen in Ronhausen und umzu mitten in einem der wichtigsten Vogeldurchzugsgebiete überhaupt

Angela Dorn-Rancke
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr F.,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Bevor ich Bezug zu der von Ihnen angefragten Windkraftanlagen auf den Lahnbergen in Ronhausen nehme, erlauben Sie mir ein paar wichtige Vorbemerkungen, die in der Diskussion oftmals zu kurz kommen:

Seit unserer Parteigründung stehen wir für Umwelt- und Naturschutz, für Klimaschutz und den Ausstieg aus der Atom- und der Kohleenergie. Deshalb ist der Ausbau der Erneuerbaren Energie für uns Grüne eine Herzensangelegenheit und nimmt neben dem Schutz von Umwelt und Natur einen ebenso hohen Stellenwert ein. Denn wenn wir die Energiewende nicht konsequent weiter verfolgen, können wir auch unsere Umwelt und Naturlandschaften auf Dauer nicht erhalten.

Ein Blick in den Teilregionalplan Energie Mittelhessen zeigt, dass das von Ihnen beschriebene Gebiet innerhalb des Vorrangsgebiets zur Nutzung der Windenergie liegt. Bereits bei dieser Aufstellung des Teilregionalplans wurden die von Ihnen erwähnten naturschutzfachlichen Aspekte in besonderer Weise geprüft. Die finale Überprüfung und Entscheidung erfolgt natürlich erst im Genehmigungsverfahren. Für das von Ihnen beschriebene Planungsvorhaben zwischen Bortshausen und Weimar-Wolfshausen liegt allerdings beim zuständigen Regierungspräsidium noch kein Antrag auf einer immissionsrechtlichen Genehmigung. Erst wenn dieser vorliegt, kann geprüft werden, ob alle rechtlichen Anforderungen an einen gesetzeskonformen Betrieb der Windenergieanlage gegeben sind. Nur wenn dies der Fall ist und die strengen gesetzlichen Vorgaben – unter anderem aus den Bereichen Umwelt-, Denkmal- und Naturschutz – erfüllt werden, kann der Bau genehmigt werden. Der Teilregionalplan Mittelhessen hat sich bereits auch mit dem Vogelzug und möglichen Konflikten auseinandergesetzt. Hier sind laut aktuellem Kenntnisstand keine systematischen Beeinträchtigungen des Vogelzugs zu erwarten bzw. können durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Hierzu gehören das kurzfristige Abschalten der Anlagen und Ausrichten der Rotoren, das auch bei schlechter Witterung anhand von Fernüberwachung ermöglicht werden kann. Die Tatsache, dass südöstlich des von des Vorranggebiets für Windenergieanlagen ein Bereich abgegrenzt wurde, in dem der Bau von Windenergieanlagen nicht möglich ist, weil dort ein Schwerpunktraum für windenergieempfindliche Vogelarten ist, zeigt, welche hohe Bedeutung der Umwelt- und Naturschutz bei Planaufstellungen hat.

Die Hessische Landesregierung hat sich daher – getragen von einer breiten Mehrheit in Parlament und Bevölkerung – dafür entschieden, insgesamt 2% der Landesfläche für die Windkraftnutzung in Hessen bereitzustellen. Das schließt auch Flächen im Wald mit ein – unter bestimmten Voraussetzungen. Maßgebliche Ausschlusskriterien bei der Ermittlung der Windvorranggebiete im Wald sind Nationalparks, die Kernzonen in Biosphärenregionen, Naturschutzgebiete sowie Schutz-, Bann- und Erholungswald nach Hessischem Waldgesetz, aber auch Altholzinseln und Naturwaldreservate.
Zudem sind Ausgleichspflanzungen verpflichtender Teil jeder Genehmigung. So wird der gerodete Wald (pro WEA 0,4-0,6 ha) teilweise wieder aufgeforstet. Für die nicht wiederaufgeforsteten Flächen werden Ausgleichszahlungen erforderlich, die an anderer Stelle in Hessen ausgewählte Naturschutzmaßnahmen finanzieren. Nach dem Rückbau (Fundamententnahme eingeschlossen) in 20-30 Jahren finden wieder Aufforstungen statt, so dass eine rückstandsfreie Waldfläche wieder möglich wird.

Mit freundlichen Grüßen
Angela Dorn

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