
(...) Ich kann ihre Verärgerung darüber verstehen, dass Sie nachträglich Krankenversicherungsbeiträge für Ihre betriebliche Altersversorge zahlen müssen. Doch wie das Bundesverfassungsgericht schon begründet hat, war diese Neuregelung nötig, um aufkommende Finanzierungslücken im Gesundheitssystem zu schließen und somit weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Gegen diese Regelung kann auch nicht vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt werden, da für die Sozialgesetzgebung und die Alterssicherung weiterhin die Mitgliedsstaaten zuständig sind. (...)