(...) Der Europa-Direktwahlakt sieht jedoch grundsätzlich rechtlich auch die Möglichkeit vor, dass das Europäische Parlament das Recht hat, die Initiative zur Änderung seiner eigenen Zusammensetzung zu ergreifen und seine Zustimmung dazu zu erteilen. Es gibt grundsätzlich Bestrebungen seitens des Parlaments sowie der Europäischen Kommission, das Europawahlrecht zu "europäisieren". (...)
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