Frage von Christian Z. •

ist für Sie als MdB folgende „Spenden-Praxis“ einwandfrei & verfassungskonform oder zu unterbinden? augenscheinlich rd. 0,1 % Schmiergeld von 47 Mio. € an die SPD und der Rest ist Gewinn?

Hintergrund: Morgenpost

(Zitatanfang) „Wirbel im Steuerskandal: Warburg Bank spendete SPD über 40.000 Euro

Die SPD gerät zunehmend unter Druck: Die Hamburger Steuerverwaltung verzichtete im Jahr 2016 offenbar darauf, im Rahmen des Skandals um Cum-Ex-Geschäfte 47 Millionen Euro von dem Bankhaus M.M. Warburg zurückzufordern. Jetzt wird bekannt: Die Bank spendete der SPD insgesamt 45.500 Euro. (Zitatende)

Quelle:

https://www.mopo.de/hamburg/wirbel-im-steuerskandal-warburg-bank-spendete-spd-ueber-40-000-euro-36250698/

Portrait von Andrea Lindholz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Z.,

bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine Stellungnahme zu Spenden an die SPD Hamburg abgebe. Für Spenden an Parteien gibt es klare Regeln (Parteiengesetz), beispielsweise hinsichtlich der Veröffentlichungspflichten. Diese dienen vor allem dazu, ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten. Das ist gut so. 

Als Union hatten wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert, der die Geschehnisse um die Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragssteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg-Bank aufklären hätte können. Dieser wurde von den Ampel-Koalitionen aber abgelehnt. Zusätzlich haben wir eine Große Anfrage zu dem Themenkomplex gestellt (BT-Drs.  20/14356), die von der Bundesregierung nur unzureichend beantwortet wurde. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Andrea Lindholz

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