Sehr geehrter Herr Rainer, weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Wie stehen Sie mit Ihrem politischen Gewissen dazu?
Sehr geehrter Herr Rainer,
die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als CSU-Abgeordner im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.
Einige aus Ihrer Partei sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.
Weshalb greifen Sie der juristischen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes vorweg?
Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?
Halten Sie als verantwortlicher Politiker die AfD nicht für verfassungswidrig oder zumindest für prüfwürdig?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihrer Überlegungen und Bedenken hinsichtlich einiger Entwicklungen in unserem Land.
Die Einschätzung zur rechtsextremen und in Teilen verfassungsfeindlichen Ausrichtung der AfD teile ich weitestgehend. Forderungen nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD halte ich jedoch für den falschen Weg. Die Hoffnung, Demokratie herstellen zu können, indem man das Antidemokratische verbietet, ist meines Erachtens illusorisch.
Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sind aufgrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus sehr hoch. Es obliegt nicht Parteien, Abgeordneten oder Fraktionen, eine andere Partei zu verbieten, gemäß Art. 21 des Grundgesetzes kann allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei entscheiden und sie dementsprechend verbieten. Sicherheitsfragen fallen in den Zuständigkeitsbereich der nachgeordneten Behörden der Bundesregierung, wie zum Beispiel des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Selbst wenn es zu einem Verbotsverfahren kommen würde, nähme dieses viel Zeit in Anspruch. Im Fall der NPD prüfte das Bundesverfassungsgericht vier Jahre lang. Und selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die AfD verbieten würde, könnte diese den Europäischen Gerichtshof anrufen, sodass das Verfahren dort weitergeführt würde. In dieser Zeit würde die AfD viel Aufmerksamkeit erhalten und könnte sich noch mehr als bisher als „Opfer der etablierten Parteien“ inszenieren, was der Partei zusätzliche Zustimmung verschaffen könnte.
Ich zitiere aus dem Gutachten der GFF: „Auch wenn die entsprechenden Studien sicherlich nicht ohne Weiteres auf die Situation eines Parteiverbots durch das Bundesverfassungsgericht übertragbar sind, ist doch der Gedanke sehr naheliegend, dass durch ein AfD-Verbot ein sehr relevanter Teil der jetzigen AfD-Wähler*innen nicht einfach dazu zurückkehren würde, andere Parteien zu wählen, sondern sich vielmehr umgekehrt vom liberalen Verfassungsstaat und seinen Institutionen noch weiter abwenden würde.“ (https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/Gutachten-Prof.-Dr.-Sophie-Schoenberger.pdf)
Von daher halte ich ein Verbot der AfD politisch nicht für sinnvoll, ich denke vielmehr, dass es kontraproduktiv wäre. Zielführender sind beispielsweise Maßnahmen gegen extremistische Einzelpersonen sowie die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Forderungen dieser Partei. Sowohl in ihren Anträgen in den parlamentarischen Ausschüssen als auch in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl finden sich zahlreiche nicht realisierbare Forderungen – entweder weil sie nicht mit geltendem Recht vereinbar sind, gerade die finanziell schwächer gestellten Mitglieder unserer Gesellschaft, wie Rentnerinnen und Rentner sowie Geringverdienende, schlechterstellen würden oder haushalterisch nicht finanzierbar sind. Ein genauer Blick offenbart, dass die AfD keine echten Lösungen bietet, sondern eine destruktive Politik verfolgt, die unserem Land sowie seinen Bürgerinnen und Bürgern schadet. An dieser Stelle müssen alle demokratischen Kräfte verstärkt Überzeugungsarbeit leisten.
Enttäuschte Wählerinnen und Wähler können meiner Ansicht nach nicht allein durch ein Parteiverbot zurückgewonnen werden. Vielmehr sind überzeugende Politik und überzeugende Inhalte entscheidend. Das ist mein Weg, seitdem ich meine politische Laufbahn 1996 als Bürgermeister begonnen habe.
Ich hoffe, dass Sie meine Entscheidung und meine Beweggründe verstehen und mir gewogen bleiben.
Freundliche Grüße
Alois Rainer

