
(...) Zum Schutz der Allgemeinheit, aber auch des Einzelnen, können Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit aber zulässig sein. Daher ist auch eine Impfpflicht verfassungsmäßig zulässig. Dabei darf aber eine Pflicht nur die Ultima Ratio sein, wenn andere Lösungen nicht greifen. (...)