(...) nein, das ist eine Falschinformation. Hier ändert sich gar nichts: Die Erschließungskosten bei der Neuerschließung von Grundstücken tragen natürlich im gleichen Umfang wie bisher die Anlieger, also diejenigen Grundstückseigentümer, denen die Erschließung nutzt! (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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