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Adis Ahmetović
SPD
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Frage von Lubow Leonidovna S. •

Wie wollen Sie als von mir langjährig gewählte Partei verhindern, dass Verbrechensbekämpfung zum Vorwand für immer mehr staatliche Kontrolle und den Abbau von Freiheitsrechten wird?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage und das Vertrauen, das Sie der SPD seit vielen Jahren entgegenbringen.

Ihre Sorge um den schleichenden Abbau von Freiheitsrechten nehme ich sehr ernst. Und ich stimme Ihnen in der grundlegenden Sache zu: Die Bekämpfung von Kriminalität darf nicht als Vorwand für immer weitreichendere staatliche Überwachung dienen. Gerade deshalb ist es für mich zentral, dass der Schutz von Kindern und die Wahrung unserer Freiheitsrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Dies zeigt sich auch in der aktuellen Debatte um die sogenannte Chatkontrolle auf europäischer Ebene. Im Juli 2026 wurde eine Ausnahmeregelung bis April 2028 verlängert. Damit haben digitale Diensteanbieter weiterhin die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis Kommunikationsinhalte automatisiert auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu überprüfen und entsprechende Verdachtsfälle an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ist von diesen Kontrollen ausgenommen.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich, in dem wir ausdrücklich vereinbart haben, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Auch unsere SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat deutlich gemacht, dass eine verpflichtende, anlasslose Überwachung privater Kommunikation für uns nicht infrage kommt.

Über die geplante dauerhafte EU-Verordnung wird derzeit weiterhin auf europäischer Ebene verhandelt. Eine abschließende Einigung steht noch aus. Die Bundesregierung wird sich dabei auch weiterhin auf Grundlage der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für den Schutz vertraulicher Kommunikation einsetzen.

Für mich steht fest: Staatliche Überwachungsmaßnahmen müssen stets rechtsstaatlich begründet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Die Bekämpfung von Kriminalität darf kein Freibrief für die Einschränkung unserer Freiheitsrechte werden.

Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

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