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Adis Ahmetović
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Frage von Martin T. •

Als Mitglied des Gesundheitsausschusses: Wie rechtfertigen Sie die §31 SGB V-Änderung, die chronische Schmerzpatienten von ihrer lebenswichtigen Cannabis-Medikation abschneidet?

Als schwerstbetroffener Schmerzpatient mit komplexer Vorgeschichte (Herzerkrankung nach Re-Re-Bypass und postoperatives Leberversagen) sind Cannabisblüten für mich die einzige wirksame Therapieform, da Opioide kontraindiziert sind und orale Extrakte mit meiner Dauer-Medikation (Marcumar) gefährliche Wechselwirkungen haben.Das geänderte Gesetz schafft unüberwindbare Hürden und schneidet uns bereits von der Versorgung ab. Sie haben sich zwar enthalten, aber Ihre Fraktion trägt dies mit. Wie rechtfertigen Sie, dass bürokratische Hürden über die Lebensqualität von Schmerzpatienten gestellt werden, und welche Schritte planen Sie für Härtefälle?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst möchte ich einen Punkt klarstellen: Ich habe dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli nicht zugestimmt. Mit der damit zusammenhängenden Änderung des § 31 Absatz 6 SGB V wurden, wie Sie bereits beschreiben, getrocknete Cannabisblüten aus dem besonderen Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Jedoch bleiben unter anderem standardisierte Cannabisextrakte sowie bestimmte cannabinoidhaltige Arzneimittel weiterhin erstattungsfähig. Begründet wurde diese Unterscheidung insbesondere mit der besseren Standardisierbarkeit von Wirkstoffgehalt und Dosierung sowie mit Unterschieden bei der wissenschaftlichen Evidenz.

Gleichzeitig möchte ich ganz deutlich sagen: Eine solche allgemeine Begründung wird der konkreten Situation von Patientinnen und Patienten nicht gerecht, die bereits seit längerer Zeit erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt werden und für die andere Präparate keine geeignete Alternative darstellen. Gerade in solchen Fällen kann der pauschale Ausschluss aus der Erstattung eine erhebliche Härte bedeuten.

Sie schildern, dass Cannabisblüten für Sie die einzige wirksame Therapieform seien, weil andere Schmerzmittel bzw. cannabinoidbasierte Präparate aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation und möglicher Wechselwirkungen nicht infrage kämen. Gerade solche Konstellationen zeigen, warum die tatsächlichen Auswirkungen der Neuregelung sehr genau betrachtet werden müssen.

Deshalb war die vollständige Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für uns als SPD-Bundestagsfraktion auch nicht die einzige denkbare Lösung. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir unter anderem vorgeschlagen, stattdessen den von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmenden Preis für Cannabisblüten deutlich abzusenken. Damit hätten ebenfalls Einsparungen erzielt werden können, ohne Patientinnen und Patienten, die erfolgreich auf Cannabisblüten eingestellt sind, vollständig aus der GKV-Erstattung herauszunehmen. Darüber hinaus haben wir uns in den Verhandlungen dafür eingesetzt, zumindest für bereits laufende und erfolgreiche Therapien einen Bestandsschutz zu ermöglichen. Beide Vorschläge ließen sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren gegenüber unserem Koalitionspartner jedoch nicht durchsetzen.

Gleichzeitig möchte ich Ihnen aber zusichern, dass für mich die politische Arbeit an dieser Stelle mit dem Inkrafttreten der Neuregelung nicht beendet ist. Wir müssen insbesondere beobachten, ob Patientinnen und Patienten, die bislang erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt wurden, ihre Therapie nicht angemessen fortsetzen können oder ohne eine ausreichend wirksame und verträgliche Alternative bleiben. Sollte sich zeigen, dass durch die Neuregelung solche Versorgungslücken entstehen, muss die Regelung aus meiner Sicht erneut politisch überprüft werden.

Ebenso muss geprüft werden, ob die mit dem Leistungsausschluss erwarteten Einsparungen tatsächlich erreicht werden oder ob durch Therapieumstellungen an anderer Stelle zusätzliche Kosten entstehen.

Mir ist bewusst, dass all diese Hintergründe für jemanden, der persönlich von der Neuregelung betroffen ist, den Wegfall der Kostenübernahme nicht weniger belastend machen. Ich halte es aber für wichtig, transparent darzustellen, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist, welche Alternativen die SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagen hat und warum ich selbst dem Gesetz in seiner Gesamtheit nicht zugestimmt habe.

Erneut vielen Dank für Ihre kritische Zuschrift. 

Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

 

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