
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.


Ziel ist es, mit dieser Vertretungsregelung lediglich kurzfristige und unplanbare Ausfälle auszugleichen und langfristige Lösungen mit unbefristeten Stellen zu schaffen. Bei mehrjährigen Verträgen muss eine Vergütung ebenso in den Sommerferien gezahlt werden.

ein ausdrückliches Funktionsamt „Koordinator*in“ gibt es nicht.

Quereinsteigende können erst in die Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert werden, wenn sie die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik gem. § 8 NLVO-Bildung erworben haben
