Anknüpfend an den Koalitionsvertrag hatte Bundesjustizminister Buschmann zwischenzeitlich einen Referentenentwurf vorgelegt, der Änderungen zum Weisungsrecht enthält. Der Entwurf sieht in den §§ 146 f. GVG zwei neue Absätze vor, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Weisungen zulässig und welche Erfordernisse zur Erhöhung der Transparenz einzuhalten sind.
In Bezug auf die frühere Tätigkeit ergibt sich hier kein Interessenskonflikt, da die Rolle der Vorsitzenden keine inhaltliche Steuerung vorgibt, sondern die Diskussionen und Entscheidungsprozesse innerhalb des Ausschusses überparteilich und unparteiisch begleitet und moderiert.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nachweis ausreichen – allerdings liegt die Bewertung im Ermessen der zuständigen Einbürgerungsbehörde
[...] fällt es mir zugegebenermaßen schwer Ihre Frage hier in dieser Form zu beantworten.
Niedersachsen setzt sich für VW-Standorte und Arbeitsplätze ein, fördert Wandel zur Elektromobilität und unterstützt Beschäftigte.
