Warum werden kinderreiche Beamtenfamilien im neuen Besoldungsentwurf immer noch nicht verfassungskonform alimentiert?
Sehr geehrter Herr Beck,
wann gedenkt die Landesregierung die Besoldung von kinderreichen Beamtenfamilien amtsangemessen anzupassen?
Bei drei und mehr Kindern liegt Niedersachsen weit hinten, ab dem vierten Kind rutscht man auf den letzten Platz.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/261231/4/
Das BVerfG hat bereits 2020 geurteilt, dass die Alimentation ab dem dritten Kind vollumfänglich durch den Dienstherr zu erfolgen hat. In NDS begnügt man sich immer noch mit 525 Euro brutto.
Diese Zahl wird selbst durch das Ministerium für Soziales (SPD geführt) und die Jugendämter in NDS als vollkommen unzureichend abgelehnt. Man verweist auf die Düsseldorfer Tabelle und die PKV in Höhe von ca. 75 Euro ist ebenfalls gesondert zu entrichten. Kindergeld kommt seperat hinzu.
Es besteht ein Fehlbetrag von ca. 50 bis 200 Euro netto, je nach Altersstufe.
Selbst nach der neuen MAE Berechnung muss der Zuschlag bei ca. 700 liegen, wie Sie es beim fiktiven Partnereinkommen machen.

