Braucht es das Amt des direkt gewählten Landrats in seiner heutigen Form?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schröder,
Ich schreibe Ihnen als kürzlich nach Wolfenbüttel zugezoge Person. Anlässlich der Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13.09.2026 möchte ich Sie fragen, ob Sie direkt gewählte Landräte weiterhin für notwendig halten. Wäre alternativ ein Modell denkbar, bei dem eine vom Kreistag gewählte hauptamtliche Verwaltungsleitung die Verwaltung führt und die politische bzw. repräsentative Funktion beim Kreistag liegt? Falls Sie an der Direktwahl festhalten: Würden Sie eine Reform des Wahlrechts befürworten, um Stichwahlen und die damit häufig verbundene geringere Wahlbeteiligung zu vermeiden? Denkbar wäre eine Präferenzwahl: Die Wähler geben Erst- und Zweitpräferenz bereits am ersten Wahltag an. Erreicht niemand die absolute Mehrheit, werden die weiteren Präferenzen ausgewertet. So könnte die demokratische Mehrheitsentscheidung ohne einen zweiten Wahltermin erfolgen. Wie stehen Sie zu diesen beiden Reformmöglichkeiten?
Hochachtungsvoll,
Siglinde v. W.

