Ich kann deshalb gut nachvollziehen, dass die angekündigte pauschale Kürzung der Honorare um 4,5 Prozent für Sie und viele andere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine erhebliche Belastung darstellt.
In Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes.
Die von Ihnen angesprochenen Befürchtungen beruhen auf einem Arbeitspapier der Bundesregierung, das großes Einsparpotential im Bereich des Sozialstaats sieht. Diese Einschätzung teile ich nicht und setze ich mich Rahmen meiner Möglichkeiten als Mitglied des Hessischen Landtags dafür ein, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Alltag nicht gefährdet wird.

