Als Regierungskoalition aus CDU und SPD sind wir uns dieser Sachlage bewusst und haben entsprechend schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine Evaluierung der Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte durchzuführen und das Beihilfewesen weiterzuentwickel
Die Vertreterinnen und Vertreter der Hessischen Landesregierung haben klar Stellung bezogen und verdeutlicht, dass eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung für alle Hessinnen und Hessen trotz etwaiger struktureller Kürzungen nicht verhandelbar sind
Um die Hintergründe transparent zu machen, ist eine wichtige rechtliche Unterscheidung notwendig: In Deutschland entscheidet nicht die Politik über die Honorare, sondern die gesetzlich verankerte gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzteschaft im sogenannten Bewertungsausschuss.
