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Astrid Wallmann
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Frage von Lieselotte A. •

Warum muss eine gesetzlich versicherte Witwe eines Beamten 100 ./. Krankenkassenbeitrag zahlen und bekommt nicht wie bei Rentnern den Arbeitgeberanteil von 50./. Dies ist eine Ungleichbehandlung.

Wann wird es in Hessen auch die pauschale Beihilfe geben, die es in einigen Bundesländern schon gibt.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau A.,

in Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes. Ich möchte hier noch einmal auf meine Antwort auf ihre vorherige Fragestellung verweisen. Insbesondere dafür, in welchem Umfang neben dem gesetzlichen Pflichtversicherungsschutz noch ein ergänzender beihilferechtlicher Leistungsraum verbleibt. Die Gewährung einer pauschalen Beihilfe als Alternative zur regulären Beihilfe betrifft demgegenüber eine andere Fragestellung. Insgesamt bitte ich um Verständnis, dass eine Einzelfallberatung in diesem Forum nicht erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wallmann

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