Mit Blick auf die zukünftige psychotherapeutische Versorgungslage, wie sind politisch die derzeitigen aktiven Pläne zur weiteren Beschränkungen und Kürzungen in diesem Bereich zu rechtfertigen?
Sehr geehrter Herr Bamberger,
mit Fassungslosigkeit verfolge ich die Diskussionen über weitere Einschränkungen der psychotherapeutischen Versorgung. Bereits die Honorarkürzung stellen ein ernstzunehmendes Problem für die ambulante psychotherapeutische Versorgung dar.
Es ist lange bekannt, dass Therapieplätze für den bestehenden Bedarf nicht ausreichen und diese Lage verschärft sich zunehmend. In der Realität der Menschen ist dies bereits schon vor den Kürzungen, nun mit den Kürzungen ein unzumutbarer Zustand gewesen, der nun mit den geplanten Einschränkungen nochmal verschärft werden soll. Für leere Kassen sollte doch eine ausgewogene, transparente und bürgernahe Abwägung erfolgen, schließlich handelt es sich zugleich um die Beitragszahler?! Kostenersparnis darf vor diesem Hintergrund nicht einfach im Hinterzimmer und aus dem Gesamtzusammenhang gerissen sowie ohne Transparenz erfolgen. Auch der Blick auf gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen scheint zu fehlen.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihre Sorge vollkommen nachvollziehen. Angesichts monatelanger Wartezeiten und der Tatsache, dass mentale Überforderung heute der häufigste Grund für Krankschreibungen ist, wirkt jede Honorarkürzung wie ein völlig falsches Signal an die Betroffenen und die Gesellschaft
Um die Hintergründe transparent zu machen, ist eine wichtige rechtliche Unterscheidung notwendig: In Deutschland entscheidet nicht die Politik über die Honorare, sondern die gesetzlich verankerte gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzteschaft im sogenannten Bewertungsausschuss. Weder der Hessische Landtag noch das Bundesgesundheitsministerium können diese Vergütungen unmittelbar festsetzen. Zwar müssen die Kassenfinanzen stabilisiert werden, doch darf dies niemals zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen.
Die von Ihnen kritisierte Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026, die Honorare zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken, erging folglich gegen die Stimmen der Ärzteschaft. Auch wenn die Kürzung durch eine gleichzeitige Erhöhung der Strukturzuschläge real auf effektiv 2,8 Prozent abgefedert wird, bleibt sie politisch fatal. Denn die Praxen stehen vor überproportional steigenden Betriebsausgaben, die hierbei völlig ausgeblendet werden.
Wir müssen als Politik nun an den Hebeln ansetzen, die uns zur Verfügung stehen: Auf Bundesebene muss das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob der gesetzliche Auftrag für eine wohnort- und zeitnahe Versorgung (§75 SGB V) durch diesen Beschluss gefährdet ist, um die Entscheidung im besten Fall zu revidieren.
Da wir im Hessischen Landtag die Honorare nicht direkt korrigieren können, konzentrieren wir uns als CDU-Fraktion auf konkrete Strukturverbesserungen, die wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Wir bringen eine Bundesinitiative auf den Weg, um die veraltete Bedarfsplanung von 1999 endlich neu zu berechnen und an die reale gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Zudem binden wir Psychiater in die Landarztquote ein und stärken die ambulante Krisenintervention des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, um Notfälle schneller aufzufangen. Eine hochwertige und bedarfsorientierte psychotherapeutische Versorgung bleibt für uns ein zentrales Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Bamberger

