Frage von Lutz L. • 06.09.2021

Antwort ausstehend von René Hobusch FDP
Ich halte die aktuell geltenden Regeln für ausreichend.
Seit 2005 konzentriere ich mich hundertprozentig auf meine Arbeit in der Politik und habe die Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer dafür aufgegeben. Meinen veröffentlichungspflichtigen Angaben ist zu entnehmen, dass ich keine Nebeneinkünfte erhalte.
Um die Einflussnahme auf konkrete Entscheidungsprozesse und Gesetzesvorhaben für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten Lobbyist*innen im Lobbyregister ihre Treffen mit Bundestags- und Regierungsvertreter*innen dokumentieren