der Angriff Russlands auf die Ukraine ist völkerrechtswidrig. Der Artikel 51 der UN-Charta garantiert jedem Mitgliedsstaat das individuelle Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs. Der Artikel besagt auch, dass jeder Staat einem angegriffenen Staat zu Hilfe kommen darf.
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Antwort 26.01.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Antwort 29.01.2023 von Daniela Behrens SPD
Ich sehe derzeit keinen Grund für ein generelles Böllerverbot. In der Tat gehen die meisten Menschen verantwortlich mit Feuerwerk und Böllern um.
Antwort ausstehend von Reinhold Jost SPD
Antwort 02.03.2023 von Bärbel Bas SPD
Ich persönlich würde es begrüßen, wenn auch im Grundgesetz sprachlich alle Geschlechter berücksichtigt werden
Antwort 31.01.2023 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag hat zuletzt ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem sowohl die sichere und bezahlbare Energieversorgung als auch ein stärkerer Ausbau erneuerbarer Energien erreicht wird. Folglich reagieren wir entschlossen auf die historische Krise der Energieversorgung, für die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verantwortlich ist.
Antwort 21.01.2023 von Matthias Pawlik AfD
Ich muss zugeben hier nicht voll im Thema zu sein, werde mich aber informieren, und melde mich sobald es geht. Ins Blaue würde ich auf Wohnbebauung tippen.