(...) das neue Polizeiaufgabengesetz gibt unserer Polizei moderne Instrumente an die Hand, mit denen sie bei der Verbrechensbekämpfung auf Augenhöhe agieren kann. Es geht nicht darum, Bürger auszuforschen und zu überwachen, sondern sie im Gegenteil noch besser vor Gefahren zu schützen und schwere Straftaten noch besser zu verhindern. Das Gesetz wahrt selbstverständlich alle rechtsstaatlichen Garantien unserer Verfassung und stärkt darüber hinaus die Bürgerrechte und den Datenschutz der Bürger. (...)
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(...) Aber auch der Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität und die Erhaltung der Sicherheit sind gleichberechtigte Bürgerrechte. Die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes ist notwendig, um die Europäische Datenschutzrichtlinie und neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz umzusetzen. Zudem werden damit polizeiliche Befugnisse vor dem Hintergrund der fortschreitenden Technik und einer effizienteren Terrorabwehr weiterentwickelt. (...)
(...) zuerst möchte ich Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich des Themas Innere Sicherheit recht herzlich danken. In unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 haben wir klargemacht, dass die früheren Einsparungen bei der Polizei sich jetzt rächen und ein schwerer Fehler waren. (...)
(...) Eine Neuordnung des bayerischen Polizeirechts ist aus mehreren Gründen notwendig: erstens zur Umsetzung des EU-Datenschutzrechtes, zweitens zur Angleichung an die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und drittens zur Anpassung der polizeilichen Befugnisse im präventiv-polizeilichen Bereich der fortschreitenden technischen Entwicklung, insbesondere bei der Terror-Abwehr. (...)
(...) Die Staatsregierung zielt nicht darauf ab, die Polizei mit einer besonderen Machtfülle auszustatten und einen sogenannten "Überwachungsstaat" gesetzlich zu legitimieren. Uns geht es ausschließlich um die Sicherheit der Menschen in unserem Land. (...)
Sehr geehrter Herr Langenstück,
beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann.